Vermieterbescheinigung - Pflicht ab dem 1.11.2015

Sehr geehrte Wohnraumanbieter,

die im Jahre 2002 als "zu bürokratisch" eingestufte Vermieterbescheinigung wird am 1.11.2015 mit dem Inkrafttreten des bundeseinheitlichen Meldegesetzes (BMG) wiedereingeführt.
Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber zukünftig Scheinanmeldungen und Adressmissbrauch wirksam verhinden.

Für Sie als "Wohnraumgeber" besteht ab diesem Zeitpunkt die aktive Mitwirkungspflicht, Mietern den Ein- bzw. Auszug innerhalb von zwei Wochen schriftlich oder elektronisch zu bestätigen.

Die hierbei meldepflichtigen Informationen sind:
- Name(n) und Anschrift des Wohnraumgebers
- Art und Datum des meldepflichtigen Vorgangs (Einzug bzw. Auszug)
- Anschrift der Wohnung bzw. Unterkunft
- Name(n) der meldepflichtigen Person(en)

Wird die Vermieterbescheinigung nicht, unvollständig oder verspätet ausgestellt, drohen dem Wohnraumgeber Geldbußen bis zu 1.000,- Euro, bei vorsätzlichem Missbrauch drohen Geldbußen bis zu 50.000,- Euro. (vgl. § 54 BMG).

Der komplette Gesetzestext kann hier nachgelesen werden, für weitere Informationen stehen wir Ihnen zu unseren Bürozeiten gerne zur Verfügung.