Neue Beherbergungssteuer ab dem 01.01.2024 in Erfurt
Sehr geehrte Wohnraumanbieter,
kurz vor dem Jahresende hat die Stadt Erfurt am 20.12.2023 die Änderung der Satzung zur Kulturförderabgabe im örtlichen Amtsblatt veröffentlicht, die bereits ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt.
Die "Kulturförderabgabe" gibt es in Erfurt bereits seit über 10 Jahren, sie wurde jetzt umbenannt in "Beherbergungssteuer",
Die aktualisierte Satzung ist heute (Stand 22.12.2023, 13:00 Uhr) auf der Website der Stadtverwaltung leider noch nicht veröffentlicht, man kann die umfangreichen Änderungen also derzeit nur aus dem o.g. Amtsblatt entnehmen.
Bitte seien Sie als Anbieter von möbliertem Wohnraum diesbezüglich nicht beunruhigt, wir haben mit unseren Kunden bereits Erfahrungen aus anderen Städten (z.B. Dresden, Chemnitz), die eine Beherbergungssteuer teilweise bereits vor Monaten eingeführt haben.
Wir sind ab dem 02. Januar 2024 wieder direkt für Sie da und wünschen Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest und ein gesundes neues Jahr!
Ihr Team von der Zeitwohnwelt :o)
Update 05.02.2024
Die aktuelle Satzung ist noch immer nicht "als Ganzes" auf der Website der Stadt Erfurt veröffentlicht.
Es ist jedoch im Januar-Amtsblatt eine Korrektur (Stand 12.12.2023) der im o.g. Dezember-Amtsblatt erstmals veröffentlichten Satzungsänderung (Stand 07.12.2023) zu finden.
Update 07.03.2024:
Die komplette Satzung ist am 06.03.2024, 11:33 Uhr auf der Website der Stadt Erfurt veröffentlicht worden.